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Neues von Ahrens –
Aus der Presse

Worauf ist bei Sanierung einer bestehenden Abgasleitung im Zuge eines Heizthermentausches zu achten?

Aufgrund der Ökodesign-Richtlinie (ErP = Energy-related Products) und seiner Durchführungsverordnungen sind seit 26.9.2015 besondere Kriterien und Anforderungen beim Tausch von Wärmeerzeuger und Speicher (Thermentausch) zu beachten. 

Seit diesem Zeitpunkt müssen neu installierte Gasthermen bestimmte Anforderungen an die Energieeffizienz erfüllen und mit einem Energie-Label versehen sein. Dieses Labeling erleichtert dem Verbraucher den Vergleich zu bestehenden Heizanlagen. Wichtig ist zu wissen, dass die neu geltenden Mindestkriterien für den Wirkungsgrad praktisch nur durch Brennwertgeräte erfüllt werden können. Aus diesem Grund hört man oft, dass die Brennwertgasgeräte die atmosphärischen Gasthermen vom Markt verdrängen. Im Großen und Ganzen ist das richtig, jedoch hat der Gesetzgeber bei bestehenden Abgassammlern mit atmosphärischen raumluftabhängigen Heizwertthermen Ausnahmen vorgesehen. In diesen Fällen gelten die geforderten Mindestkriterien nicht so streng, und deshalb dürfen für diesen speziellen Ausnahmefall weiterhin neue Heizwertthermen montiert werden.

Das zeigt, dass die Regelung nicht so einfach zu verstehen ist und man genau darauf achten muss, wie der Bestand gewidmet ist und welche Heizgeräte derzeit angeschlossen sind. Verboten sind jedenfalls die sogenannten „Turbogeräte“, das sind gebläseunterstützte, raumluftunabhängige Heizwertgeräte. Diese Geräte durften nur noch bis zum 25.9.2015 erzeugt und auf Lager gelegt werden. Werden diese Geräte heute noch eingebaut, dann muss es sich um Lagerware oder funktionierende Altgeräte handeln. 

Doch welche Anforderungen stellt diese neue Verordnung nun direkt oder indirekt an die Abgasleitung? 
Grundsätzlich gilt, Abgasfänge müssen für Brennwertgeräte geeignet sein. Das bedeutet, sie müssen feuchte-unempfindlich, säurefest und überdruckdicht sein. Zusätzlich ist ein Kondensatablauf erforderlich. Die Abgasmündung muss über Dach frei durchgängig sein und darf von keinem Dach oder anderen Aufsätzen abgedeckt werden.

Wie können diese Anforderungen an den Kamin nun umgesetzt werden? 
In den meisten Fällen liegen im Bestand feuchtigkeits-empfindliche Abgasfänge oder Rauchfänge vor. Die Sanierung erfolgt hier durch den Einbau von Edelstahl oder Kunststoffrohren. Auf der Kunststoffseite verwenden wir nur hochwertiges PVDF-Material, welches überdruckdicht, UV-beständig - aber vor allem temperaturbeständig ist. Hat man im Bereich der Brennwerttechnik nur mit sehr niedrigen Abgastemperaturen zu tun, muss man auch auf den Nachbarfang achten. Wird dieser mit festen Brennstoffen beheizt ist in den meisten Fällen mit höheren Temperaturen im betreffenden Abgasfang zu rechnen, was wiederum die Funktionsfähigkeit und vor allem Sicherheit der eingebauten Abgasleitung beeinträchtigen kann. PVDF-Abgasleitungen sind in flexibler und starrer Form erhältlich und europaweit zugelassen. Zudem haben wir mit diesem Material seit mehr als 25 Jahren ausschließlich positive Erfahrung gemacht und geben diese Empfehlung so auch an unsere Kunden weiter.

 

Auf der Edelstahlseite sollte man starre und überdruckdichte Rohrsystemen wählen, da nur bei diesen Systemen lange Haltbarkeit und damit lange Betriebssicherheit gegeben ist. Diese Erfahrung haben wir mit überdruckdichten und flexiblen Edelstahlrohren nicht gemacht und können diese daher auch nicht weiterempfehlen.

Interessant wird es im mehrgeschossigen Wohnbau beim Austausch bestehender „Turbogasgeräte“. In der Praxis sind an einen Luftabgassammler mehrere solcher Thermen angeschlossen. Die Betriebsweise der Abgasleitung erfolgt dabei immer im Unterdruck. Diese Geräte saugen Verbrennungsluft aus dem verbleibenden Ringspalt an, und führen das Abgas wieder bis zum Abgassammler. Ab diesem Punkt muss Unterdruck herrschen und das Abgassystem übernimmt sozusagen die Abgase. Die Abgasanlage ist daher ausgelegt für Unterdruckbetrieb, Trocken- ODER Nassbetrieb und höheren Temperaturen (120-150°C).

Soll nun ein Gerät dieser Sammleranlage getauscht werden, muss nach neuer Verordnung ein Brennwertgerät mit Überdruckbetriebsweise verwendet werden. Dieses Gerät erfordert, wie schon zuvor erwähnt, eine überdruckdichte Betriebsweise und Feuchteunempfindlichkeit. Würde man den Abgassammler entsprechend umrüsten, müsste man auch die angeschlossenen und bestehenden Turbogeräte für diesen Überdruckbetrieb umrüsten. Dies würde hohe Umrüstkosten bedeuten, jedoch auch den Aspekt betreffen, dass die bestehenden Alttherme für diesen Einsatzzweck keine Zulassung besitzt. Diese Sanierungsmöglichkeit ist daher nicht zielführend.

Empfehlenswert ist der generelle Umstieg aller angeschlossenen Geräte auf Brennwerttechnik.

Für alle Fälle kann jedoch gesagt werden, es gibt keine Regellösung. Jeder Abgassammler ist gesondert zu begutachten, die Gasgerätetypen sind zu erheben und aus den gewonnen Informationen ist eine Sanierungsvariante auszuarbeiten. Dies klingt aufwendig und teuer – ist es aber nicht, da unsere Außendiensttechniker dies bei jedem Sanierungsfall machen. Dabei wird immer der zuständige Rauchfangkehrer als auch der zuständige Installateur miteinbezogen. Gemeinsam ist für den jeweiligen Fall, bzw. für den Kunden, die beste Lösung zu suchen.

Im Vorfeld der Sanierungsarbeiten führen wir Strömungsberechnungen durch um den Funktionsnachweis der Anlage zu führen. Dies ist auch für den Rauchfangkehrer von besonderer Bedeutung, da die Haftung der durchgeführten Sanierungsmaßnahme zum Sanierungsbetrieb übergeht. 

Wir von Ahrens Schornsteintechnik bieten stets hochqualitative Sanierungslösungen an und übernehmen auch die Haftung für die von uns durchgeführten Arbeiten. Und das seit mehr als 40 Jahren. Da kann sich der Rauchfangkehrer als auch der Kunde sicher sein.

Ahrens Schornsteintechnik GmbH
Teichweg 4 
A-3250 Wieselburg
Tel.: +43/ (0)7416/ 52 9 66-0 
Fax: +43/ (0)7416/ 52 9 66-833
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