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Nachrichten vor 2017

Kommen Sie zu mehr - jetzt Energieberatung von Ahrens anfordern und Förderung lukriieren!

Benötigen Sie einen Energieausweis?
Und sind Sie außerdem auf der Suche nach nützlichen Tipps um eine Landesförderung oder Bundesförderung zu lukriieren?

Ahrens bietet mehr als nur ein Dokument -
nämlich unabhängige Beratung vor Ort mit aktuellen Know-How!

Rufen Sie uns an - wir helfen Ihnen weiter: 07416/52966-150


Als Ingenieurbüro für Bauphysik ist Ahrens prädestiniert den Energieausweis für bestehende und geplante Gebäude zu erstellen. Wir garantieren eine zügige und kompetente Durchführung mit klaren und nachvollziehbaren Ergebnissen.

Der Energieausweis bietet für Eigentümer, Mieter, Käufer und Investoren große Vorteile:

  • Feststellung der Gesamt-Energieeffizienz von Gebäuden
  • Überblick über den energetischen Zustand
  • Mehr Markttransparenz
  • Empfehlung für Verbesserungsmaßnahmen
  • Aufzeigen von Sanierungsmöglichkeiten und Einsparpotentialen zur Steigerung der Energieeffizienz und Senkung der Heizkosten
  • Qualitätssicherung (im Neubau und in der Sanierung)
  • Optimales Instrument, um rechtzeitig notwendige Maßnahmen zu setzen und damit den Immobilienwert langfristig zu erhalten
  • Gesetzlich vorgeschriebener Bestandteil im Baubewilligungsverfahren
  • Grundlage für Erlangung von Landes- und Bundesförderungen

 

Seit 1.12.2012 - neues Energieausweisvorlagegesetz gültig!

Das EAVG 2012 (Energieausweisvorlagegesetz) hält eine Hand voll neuer Pflichten für alle Beteiligten parat. Beispielsweise ist der Verkäufer bzw. Bestandgeber dadurch verpflichtet, auch in Inseraten die Energieeffizienzklasse des Gebäudes anzugeben. Das Unterlassen der Vorlage des Energieausweises führte bisher dazu, dass eine dem Alter und der Art des Gebäudes entsprechende Energieeffizienz als vereinbart galt. Nun gibt es dazu Verschärfungen. Der Käufer oder Bestandnehmer kann bei Nichterfüllung sein Recht auf Ausweisaushändigung gerichtlich geltend machen oder selbst einen Energieausweis einholen und die Kosten dafür an den Verkäufer weitergeben. Ebenfalls neu ist, dass nun Verwaltungsstrafen bis 1.450 Euro vorgesehen sind, sollte es zu keiner Vorlage des Energieausweises kommen.

Bitte beachten Sie die Wichtigkeit der Überprüfung der Energiekennzahlen bei Immobilienanzeigen (Verkaufs- oder Vermietungsanzeigen):

Durch die Novelle zum EAVG ergibt sich auch die Verpflichtung, bei Immobilienanzeigen die Energiekennzahlen Heizwärmebedarf und Gesamtenergieeffizienz-Faktor des ausgeschriebenen Objektes anzugeben. Bei Verkauf oder Vermietung von Gebäuden oder Nutzungsobjekten, für die ein Energieausweis vorliegt, wird bereits in den Verkaufs- oder Vermietungsanzeigen (Zeitungsinserate, Inserate in elektronischen Medien) der Heizwärmebedarf (HWB) und der Gesamtenergieeffizienz-Faktor (fGEE) angegeben. Vergewissern Sie sich, dass die angegebenen Werte auch dem tatsächlichen Werten entsprechen.

Heizwärmebedarf ist die errechnete Energiemenge, die einem Gebäude innerhalb der Heizperiode zuzuführen ist, um die gewünschte Innentemperatur aufrechtzuerhalten (energetische Qualität der Gebäudehülle).Um eine vergleichbare Kennzahl zu schaffen, wird er in Kilowattstunden / Quadratmeter Bruttogrundfläche angegeben. Je kleiner der Wert ist, umso besser ist die Energieeffizienz. Der Heizwärmebedarf wird in den Energieklassen A++ bis G bewertet.

Gesamtenergieeffizienzfaktor ist ein Vergleichswert: Der Energiebedarf jenes Objekts, für welches der Energieausweis gerechnet wurde, wird mit dem Referenzwert des Energiebedarfs eines im gleichen Jahr errichteten Gebäudes verglichen. Der Quotient ergibt den Gesamtenergieeffizienzfaktor.

Wenden Sie sich an Ihren persönlichen Energie-Berater:
Willi Handl
07416/52966-150
0664/8187150
willi.handl@ahrens.at

 

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