Förderaktion für Holzheizungen!
Gefördert werden:
- neu installierte Pellet- und Hackgutzentralheizungsgeräte, die einen oder mehrere bestehende fossile Kessel oder elektrische Nacht- oder Direktspeicheröfen ersetzen
- Pelletkaminöfen, wenn dadurch der Einsatz fossiler Brennstoffe reduziert wird
- eine mit Holz befeuerte Heizung, die mindestens 15 Jahre alt ist (Baujahr vor dem Jahr 2000), und gegen Pellet- und Hackgutzentralheizungsgeräte getauscht oder der Brennstoffverbrauch durch die Errichtung eines Pelletkaminofens reduziert wird.
Einreichen können ausschließlich Privatpersonen! Der Antrag zur Förderung kann erst NACH Umsetzung der Maßnahme gestellt werden.
Das Ausmaß der Förderung in Form eines nichtrückzahlbaren Investitionskostenzuschusses beträgt für Pellet-/Hackgutzentralheizungen, die einen bestehenden fossilen Kessel ersetzen, 1.400 Euro.
Bei Ersatz einer alten Holzheizung (Baujahr vor dem Jahr 2000) durch Pellet-/Hackgutzentralheizungen wird eine Förderung von 800 Euro gewährt. Für Pelletkaminöfen gilt die Förderpauschale von 500 Euro.
Einreichverfahren
Schritt 1 - Registrierung
Bevor ein Antrag gestellt werden kann, ist eine Registrierung erforderlich. Diese ist ausschließlich online zwischen 14.04.2014 und 01.12.2014 möglich.
Bitte beachten Sie, dass mit der Registrierung noch kein Förderungsantrag eingereicht wird. Die Registrierung dient der Identifikation Ihres Projektes, der Reseverierung von Förderbudget und der Übermittlung Ihres persönlichen Zugangs zur Antragsplattform. Nach Registrierung haben Sie 12 Wochen bzw. bei Registrierung ab dem 08.09.2014 bis spätestens 01.12.2014 Zeit, die Anlage zu errichten bzw. fertigzustellen und Ihren Förderungsantrag über die Onlineplattform einzureichen. Die Registrierung ist grundsätzlich auch nach Errichtung der Holzheizung möglich.
Schritt 2 - Antragstellung
Die Antragstellung erfolgt über den persönlichen Link zur Online-Plattform, der nach Abschluss der Registrierung (Schritt 1) per E-Mail an Sie übermittelt wird, und ist ausschließlich online zwischen 14.04.2014 und 01.12.2014 möglich. Es können nur Anlagen zur Förderung eingereicht werden, die in diesem Zeitraum geliefert und errichtet wurden und für die alle Schlussrechnungen sowie die vom Professionisten unterfertigte Errichtungsbestätigung vorliegen.
Die beiden Formulare, die für die Antragstellung benötigt werden (Endabrechnungsformular, Errichtungsbestätigung) stehen zum Download zur Verfügung.
Weitere Informationen
Details zu den Förderungskriterien der Förderaktion „Holzheizungen" sowie weiterführende Informationen finden Sie unter: http://www.klimafonds.gv.at/foerderungen/aktuelle-foerderungen/2014-2/holzheizungen-2/